Allgemeine Vertragsbedingungen

1) Nutzung der Studioeinrichtungen

Das Sportstudio ermöglicht dem Mitglied die uneingeschränkte Nutzung der Kraft- und Cardiotrainingsgeräte gem. abgestimmter Trainingsplanung zu den jeweils aktuellen Trainings- und Öffnungszeiten gemäß Aushang. In den saarländischen Sommerferien ist das Studio gem. Aushang zwei Wochen für Revisonsarbeiten geschlossen.  Zusatzleistungen (Vibrationstraining / Kursprogramm / Wellnessanwendungen)  können  gemäß  aktueller Preisliste für Studiomitglieder individuell zugebucht werden. Die Rechte des Mitglieds aus dieser Mitgliedschaft sind nicht übertragbar.

 

2) allgemeiner Gesundheitszustand

Das Sportstudio geht davon aus, dass das Mitglied sportgesund ist und keine Bedenken gegen eine Teilnahme bestehen. Im Zweifelsfall rät Caldea vor Aufnahme des Trainings die Konsultation eines Arztes.

 

3) Vertragslaufzeit

Ab einer Laufzeit von 12 Monaten verlängert sich der Fitnessvertrag um weitere 12 Monate, sofern nicht spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Bei kürzeren Laufzeiten muss die Kündigung spätestens einen Monat vor Vertragsende schriftlich vorliegen: ansonsten verlängert sich die Vertragslaufzeit um die jeweilige Laufzeit des laufenden Vertrags. Eine Kündigung auf digitalem Weg ist ausgeschlossen.

 

4) Beitragszahlungen

Der Betrag ist pünktlich bis zum 15. eines jeden Monats im Voraus zu bezahlen. Der Beitrag ist auch dann regelmäßig bis zum Ablauf des Vertrages weiter zu zahlen, wenn das Mitglied die Leistung nicht in Anspruch nimmt oder nehmen kann. Kommt der Teilnehmer mit einer Rate länger als zwei Monate in Verzug, so werden die Monatsbeiträge für die gesamte Laufzeit bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig. Zur Wahrung der Wirtschaftlichkeit des Studios und im Sinne der übrigen Mitglieder werden Mahngebühren aufgrund von Zahlungsverzug zusätzlich belastet. Bei Rücklastschriften eines Kunden ist das Mitglied verpflichtet die Rücklastschriftgebühren an Caldea Fitness zu zahlen. Anschriften- und Kontoänderungen sind Caldea Fitness sofort mitzuteilen.

 

5) Beitragsanpassungen / steuerliche Anpassungen

Die Entgeltpreise bei steuerlichen Erhöhungen, wie z.B. Erhöhung der MwSt., werden unmittelbar nach Wirksamkeit angepasst. Im Rahmen einer Vertragsverlängerung gelten die jeweils gültigen Preise zum Stichtag der Vertragsverlängerung gem. aktueller Preisliste.  Die jeweiligen monatlichen Nutzungsentgelte können im Rahmen einer jährlichen Inflationsanpassung mindestens 2% höchstens jedoch 5 % erhöht werden.

 

6) Ausfallzeiten

Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten oder Zeiten berufsbedingter Abwesenheit mit einer Laufzeit von mindestens einem Monat werden dem Mitglied gegen Vorlage eines schriftlichen Nachweises(ärztliches Attest oder Bestätigung des Arbeitgebers) als Trainingszeit gutgeschrieben. Der Nachweis ist spätestens eine Woche nach dem Beginn der Ausfallzeit bekanntzugeben: eine darüber hinausgehende rückwirkende Gutschrift ist nicht möglich. Während der Nachholung der versäumten Zeit gewährt Caldea Fitness dem Mitglied die gleichen Rechte wie zur regulären Vertragslaufzeit.

 

7) Wohnortwechsel

Bei einem Wohnortswechsel kann der Vertrag bis zum 14-ten Werktag eines Monats zum Ablauf des nächsten Monats schriftlich gekündigt werden, sofern sich der Fahrtweg zu Caldea Fitness nach Wohnortwechsel gegenüber dem bisherigen Wohnsitz um 20 km erhöht. Die Kündigung ist nur in Verbindung mit der Anmeldebescheinigung des neuen Wohnortes wirksam.

 

8) Vertragsabschluss bei Minderjährigen

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.

 

9) Haftung für persönliche Gegenstände u. Wertsachen

Eine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust ist auf grob fahrlässiges Verhalten von Caldea Fitness zurückzuführen.

 

10) Haftungsklausel

Soweit dem Mitglied Ersatzforderungen gegen Caldea Fitness entstehen, haften sie im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

 

11) Weisungen des Studiobetreibers

Wer grob gegen Regeln des Anstandes, die Hausordnung oder die Weisungen des Personals von Caldea Fitness verstößt, erhält ohne schriftliche Nachricht Hausverbot, wobei jedoch der Mitgliedsbeitrag bis zum Ablauf des regulären Vertrages weiter entrichtet werden muss. Es gilt die jeweils aushängende Haus- und Saunaordnung.

Wer grob gegen Regeln des Anstandes, die Hausordnung oder die Weisungen des Personals von Caldea Fitness verstößt, erhält ohne schriftliche Nachricht Hausverbot, wobei jedoch der Mitgliedsbeitrag bis zum Ablauf des regulären Vertrages weiter entrichtet werden muss. Es gilt die jeweils aushängende Haus- und Saunaordnung.

 

12) Höhere Gewalt

Wird Caldea die Leistungserbringung aus Gründen höherer Gewalt unmöglich, hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz u. Ersatzstunden.

 

13) Datenschutz

Das Mitglied hat die Datenschutzerklärung  von Caldea zur Kenntnis genommen und bestätigt diese mit Unterschrift des Mitgliedsvertrags

 

14) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung für diesen Fall ein. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Mahnverfahren ist Völklingen.